Konditionen

Abrechnung und Kostenübernahme

Ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungen psychischer Erkrankungen sind Pflichtleistungen der Grundversicherung und werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise. Für psychologische Psychotherapie benötigen Sie eine ärztliche Anordnung. Wir bitten, die Anordnung für Psychotherapie sowie die Krankenkassenkarte zum Erstgespräch mitzubringen.

Für die Behandlung bei einem Psychiater benötigen Sie in der Regel keine Zuweisung. Dies ist nur der Fall, wenn dies in Ihrem Krankenversicherungsmodell so vereinbart worden ist (Hausarztmodell, Telmed, HMO).

Selbstverständlich nehmen wir auf Wunsch auch selbstzahlende Klientinnen und Klienten auf.

Termine erfolgen nach Vereinbarung.